Wahl der SchulsprecherInnen
Die SchulsprecherInnenwahl (Vertreter/innen der Klassensprecher/innen) soll lt. Gesetz innerhalb der ersten 5 Schulwochen stattfinden. Um diesem Ereignis mehr Gewicht zu verleihen, wird jedes Jahr zentral ein "Wiener Wahltag" vorgeschlagen.
(SchUG §59a Abs. 5: "Die Wahl der Schülervertreter (§ 59 Abs. 2) sowie die Wahl der Stellvertreter hat unter der Leitung des Schulleiters oder eines von ihm beauftragten Lehrers möglichst zu einem Termin innerhalb der ersten fünf Wochen des Schuljahres für die Zeit bis zur nächsten Wahl stattzufinden (...).")
