SchülerInnen-Mit-Gestaltung [es:em:ge]

Informationen zur SMG

Zielsetzung

Das Projekt SMG hat zum Ziel, die VertreterInnen der KlassensprecherInnen* bei ihrer aktiven Teilnahme am Schulgeschehen inhaltlich und methodisch zu unterstützen. Selbstverständlich gilt dies auch für die in diesem Feld tätigen LehrerInnen und all jene, die sich mit diesem Thema auseinander setzen. Mittlerweile ist dieses – in ganz Österreich einmalige – Projekt seit mehr als 10 Jahren fixer Bestandteil der Wiener Bildungslandschaft und erfreut sich weiterhin steigender Beliebtheit und Beteiligung.

Grundlagen

Ausgangspunkt der SchülerInnenmitwirkung ist die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989). Davor wurden Kinder bloß als hilflose, schutzbedürftige Wesen betrachtet. Nun wurden sie "erstmals" offiziell als handelnde Subjekte anerkannt.

 

Im Schuljahr 1997/98 wurde durch den Stadtschulrat für Wien ein Erlass veröffentlicht, der die Rechte und Pflichten des neuen Organs der SchülerInnenvertretung – der/die VertreterIn der KlassensprecherInnen (=SchulsprecherIn der Sekundarstufe I) - regelt.

 

Der Vorstand des Landesverbandes Wien der Elternvereine an den öffentlichen Pflichtschulen stellte sich der Aufwertung der Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen innerhalb des Schulwesens zur Seite, indem er gemeinsam mit der Magistratsabteilung 13 - Fachbereich Jugend und dem Stadtschulrat für Wien Schulungsmodelle initiierte und sich an deren Durchführung beteiligte. Gemeinsam mit engagierten LehrerInnen und MitarbeiterInnen der MA13 - Fachbereich Jugend wurden die ersten SchülerInnenmodule erarbeitet.

 

Der Notwendigkeit, die SchulsprecherInnen auch an der Schule selbst zu unterstützen, kam die Novelle des Landeslehrerdienstrechtsgesetzes im Schuljahr 2001/2002 entgegen. Dadurch konnten LehrerInnen eingeladen werden, den/die SchulsprecherIn und schuldemokratische Prozesse am eigenen Schulstandort zu begleiten und dies als Arbeitszeit zur Erfüllung der Jahresnorm zu „verrechnen“. Seit Einrichtung dieser neuen Funktion wird der/die mit der Schülermitgestaltung betraute LehrerIn „VertrauenslehrerIn“ genannt und ebenfalls zu spezifischen Fortbildungangeboten eingeladen.

 

Im Schuljahr 2005/06 wurde das Projekt auf die UnterstufensprecherInnen der allgemein bildenden höheren Schulenausgeweitet, seitdem unterstützt auch der Verband der Elternvereine an Höheren und Mittleren Schulen Wiens das Projekt.

 

Mittlerweile befindet sich dieses – in ganz Österreich einmalige – Projekt im 10. Jahr, erfreut sich steigender Beliebtheit und Beteiligung.

Unterlagen

Grundlegendes

UN Kinderrechtekonvention
Der Gesetzestext der Konvention
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Kinderkonvention
Konvention über die Rechte des Kindes - Für Kinder erklärt (c) Unicef
Kinderkonvention.pdf
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Erlässe als Basis der SMG

Grundsatzerlass "Politische Bildung"
Grundsatzerlass des bm:ukk zur "Politischen Bildung"
pb_grundsatzerlass.pdf
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Grundsatzerlass "Ganzheitl. kreative Erziehung"
Grundsatzerlass des bm:ukk zur "ganzheitlich-kreativen Erziehung an Schulen"
gk_Erz_Grundsatzerlass.pdf
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Erlass des SSR
Jener Erlass, der die Initialzündung für die SMG war.
erlass.pdf
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Aufsichtserlass
Der Aufsichtserlass, der Verantwortlichkeiten von SchülerInnen, LehrerInnen und anderen in der Schule tätigen Personen regelt.
Aufsichtserlass2005.pdf
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APS - AHS
Vergleich der Rechte und Pflichten der SchulsprecherInnen/UnterstufensprecherInnen an APS und AHS - eine Gegenüberstellung.
APS_AHS.pdf
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